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   OLG München, 05.12.2018 - 7 U 1424/18   

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https://dejure.org/2018,40745
OLG München, 05.12.2018 - 7 U 1424/18 (https://dejure.org/2018,40745)
OLG München, Entscheidung vom 05.12.2018 - 7 U 1424/18 (https://dejure.org/2018,40745)
OLG München, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 7 U 1424/18 (https://dejure.org/2018,40745)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 110 Abs. 1 u. 2 Nr. 1, § 113, § 708 Nr. 10, § 711
    Anspruch auf die Gestellung einer Sicherheit für die Prozesskosten für Kläger aus Malaysia

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Anspruch auf die Gestellung einer Sicherheit für die Prozesskosten für Kläger aus Malaysia

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Prozesskostensicherheit / Deutsch-Britisches Abkommen über den Rechtsverkehr vom 3.12.1928

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesellschaft malayischen Rechts; Prozesskostensicherheit; Malaysia

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 273/03

    Rechte des Beklagten nach Leistung einer unzureichenden Sicherheit für die

    Auszug aus OLG München, 05.12.2018 - 7 U 1424/18
    Die Klägerin ist hiernach jedoch nicht von der Leistung einer Prozesskostensicherheit befreit, weil sie keinen Sitz im Inland hat (so auch BGH, Urteil vom 30.6.2004 - VIII ZR 273/03, Rz. 10).

    Nicht erforderlich erscheint im derzeitigen Verfahren die Berücksichtigung der Kosten einer eventuellen Revisionsinstanz, da die Beklagte im Rechtsmittelzug die Einrede erneut erheben kann, sobald die Sicherheitsleistung aufgezehrt ist (§ 112 Abs. 3 ZPO, vgl. auch BGH vom 30.6.2004, a.a.O. Rz. 5 ff.).

  • LG München I, 19.03.2018 - 14 HKO 18725/17

    Streit um Abrechnung von Provisionen - Stufenklage

    Auszug aus OLG München, 05.12.2018 - 7 U 1424/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Zwischenurteil des Landgerichts München I vom 19.03.2018 (Az.: 14 HK O 18725/17) aufgehoben.
  • BPatG, 15.03.2021 - 3 Ni 20/20
    Das Deutsch-britische Abkommen über den Rechtsverkehr vom 20. März 1928 (RGBl. II 1928 S. 624) ist nur für Klageparteien mit Sitz in Deutschland anwendbar (vgl. BGH NJW-RR 2005, 148, 149; OLG München NJW-RR 2019, 188, 189).
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